Betreiberin einer Kart-Bahn muss Schadensersatz zahlen

Emsland – Eine Betreiberin einer Kart-Bahn im Emsland muss wegen eines Strangulationsunfalls im Juni 2013 Schmerzensgeld zahlen. Das hat jetzt das Oberlandesgerichts Oldenburg festgestellt. Während der Fahrt mit einem Go-Kart hat sich der Schal einer Frau gelockert und wickelte sich um die Hinterachse des Fahrzeugs. Das Opfer erlitt hierdurch ein Strangulationstrauma, dabei riß ihre Luftröhre zum Teil. Die lebensbedrohlichen Verletzungen erforderten mehrere stationäre Behandlungen. Die Frau ist zur Hälfte in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt. Das Landgericht hatte die Klage des Opfers zunächst abgewiesen. Der Senat hat nun entschieden, die Betreiberin hat die erforderlichen Verkehrssicherungspflichten nicht beachtet. Ihre Mitarbeiter hätten das Opfer nicht genügend über die Gefahren beim Tragen lockerer Kleidung aufgeklärt. Außerdem bietet die Betreiberin die Rennanzüge nur zur freiwilligen Nutzung an. Weiterhin gäbe es zu kleine Hinweisschilder und die Einweisung vor einer Fahrt sei nicht ausreichend. Ein Mitverschulden des Opfers gäbe es laut Senat nicht. /av

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