Berufung zurückgezogen; Urteil wegen Explosion in Bunker bleibt bestehen

Meppen. Das Landgericht Osnabrück hat heute das Urteil des Meppener Amtsgericht gegen zwei Männer aus Werlte und Sögel bestätigt. Sie hatten bereits zu Verhandlungsbeginn ihre Berufungsanträge zurückgezogen. Der Mann aus Werlte soll im Sommer vor drei Jahren Feuerwerk aus dem Lager einer Firma in Lahn geklaut haben. Die Feuerwerksartikel soll der Mann dann mit einem Komplizen zur Wohnung des Sögelers gebracht haben. Dem Mann aus Sögel wird vorgeworfen, gewusst zu haben, dass es sich dabei um Diebesgut handelte. Der Werlter und sein Komplize sollen dann das restliche Feuerwerk in dem Lager der Lahner Firma angezündet haben. Bei der Explosion ist der Bunker massiv zerstört worden. Der Mann aus Werlte wurde deswegen vom Amtsgericht Meppen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Sögeler bekam eine Geldstrafe über rund 3000 Euro. 

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