Berufung wegen des Besitzes kinderpornografischer Schrften verworfen
Surwold. Das Landgericht in Osnabrück hat die Berufung eines Mannes wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften verworfen. Die Berufung des Mannes aus Surwold sei unbegründet. Der 50-jährige muss nun für zwei Monate ins Gefängnis. So hatte es in erster Instanz das Amtsgericht in Papenburg beschlossen. /mk