Aufstallungspflicht für Geflügel in der Grafschaft bleibt bestehen
Nordhorn – Die Aufstallungspflicht für Geflügel bleibt im Landkreis Grafschaft Bentheim bis Ende April bestehen. Das schreibt der Landkreis in einer Pressemitteilung. Demnach hat sich die Seuchenlage auch im Monat März durch zahlreiche Geflügelpestausbrüche nicht beruhigt. Die Aufstallungspflicht gilt auch für Hobbyhaltungen. Wer dagegen verstößt, wird zunächst verwarnt, kann aber im Wiederholungsfall mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Das sagte eine Sprecherin des Landkreises Grafschaft Bentheim auf Anfrage der Ems-Vechte-Welle./jz