Arbeitsrecht: Bistum lädt Gewerkschaften ein
Emsland/ Grafschaft Bentheim. Das Bistum Osnabrück hat rund 20 Gewerkschaften aus dem gesamten Bistum eingeladen, am neuen kirchlichen Arbeitsrecht mitzuwirken. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Beteiligung befohlen. Anfang Dezember wird die entsprechende Kommission neu gewählt. Sie ist mit zehn kirchlichen Arbeitgebern und zehn kirchlichen Arbeitnehmern besetzt. Das Grundgesetz räumt den Kirchen über den dritten Weg ein, arbeitsrechtliche Angelegenheiten selber zu regeln. Dies läuft über eine Kommission und nicht über einen Tarifvertrag. /mk