Anträge auf Unterhaltsvorschuss haben sich in der Grafschaft Bentheim verdoppelt
Grafschaft Bentheim – Die Anzahl der Anträge auf Unterhaltsvorschuss haben sich in der Grafschaft Bentheim seit Mitte August verdoppelt. Um sämtliche Anträge schnellstmöglich bearbeiten zu können, werden die Öffnungszeiten der Unterhaltsvorschusskasse vorübergehende eingeschränkt. Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom zweiten Elternteil erhalten, können einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Diese Leistungen sind Mitte August rückwirkend zum 1. Juli 2017 erheblich ausgeweitet worden. Die Fallzahlen haben sich in der Folge verdoppelt. Trotz einer Aufstockung des Personals lassen sich längere Bearbeitungszeiten nicht vermeiden. Um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, entfallen bis zum Jahresende montags und mittwochs die Öffnungszeiten der Unterhaltsvorschusskassen. Von Rückfragen bittet die Kreisverwaltung abzusehen. Die Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt./wp