Angelgrundleinen mit lebenden Köderfischen ausgelegt
Haren – Unbekannte Täter haben am Mittwochmorgen drei Angelgrundleinen mit lebenden Köderfischen ausgelegt. Die Vorrichtungen waren an einem Bunkerboot im Bereich des neuen Hafens angebracht. Die Grundleinen wurden durch Beamte der Wasserschutzpolizei eingeholt. Zwei der drei Köderfische lebten zu dieser Zeit noch. Das Angeln mit lebendigen Köderfischen ist verboten und stellt eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar. Die Wasserschutzpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei sucht Zeugen. /nh