Nordhorn

Angeklagter erscheint nicht vor Gericht – Berufung verworfen

Nordhorn. Weil er nicht vor Gericht erschienen ist, wurde die Berufung eines 38-jährigen Nordhorners verworfen. Der Mann hätte am Freitag zu seinem Berufungsverfahren vor dem Osnabrücker Landgericht erscheinen müssen. Ihm wurden vorsätzliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen. Da er nicht zum Gerichtstermin kam, behält das Urteilt des Amtsgerichts Lingen vom 6. März 2018 seine Gültigkeit. Der Mann muss eine Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30,00 Euro zahlen. /sms

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