Emsland

Agentur für Arbeit erinnert Arbeitgeber an Meldepflicht

Emsland/Grafschaft Bentheim – Unternehmen, die Menschen mit einer schweren Behinderung beschäftigen, müssen die Beschäftigungsdaten bis zum 31. März bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet haben. Daran hat die Agentur für Arbeit Emden-Leer heute erinnert. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzen, die eine schwere Behinderung haben. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Frist zur jährlichen Meldepflicht für Unternehmen, die Menschen mit schweren Behinderungen beschäftigen, endet am 31. März. /ha

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