48-jährige Frau muss sich vor Gericht wegen Veruntreuung verantworten
Spahnharrenstätte – Heute wird am Landgericht Osnabrück das Berufungsverfahren gegen eine 48-jährige Frau aus Spahnharrenstätte verhandelt. Die Angeklagte war als kaufmännische Sachbearbeiterin in einer Nordhorner Firma angestellt. Ihr wird vorgeworfen Geld der Firma für private Zwecke veruntreut zu haben. Deshalb war sie im Juni 2013 bereits vom Amtsgericht Nordhorn zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Die 48-jährige war daraufhin in Berufung gegangen.