Meppen

31-jährige wegen Betruges verurteilt

Meppen. Ein 31-jährige Frau wurde vom Schöffengericht Meppen wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Das schreibt die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Von Juni bis August 2014 soll die Frau bei mehreren Anbietern unter verschiedenen falschem Vornamen Handys bestellt haben, die sie dann zum Verkauf anbot. Dass sie die bestellten Geräte im Wert von 200 bis 500 Euro selbst nicht bezahlen kann, soll sie gewusst haben. Die Frau gab die Taten zu und erklärte, sie sei von ihrem damaligen Partner zu den Käufen und Weiterverkäufen gezwungen worden. Die Bewährungshelferin der wegen Betruges, Hehlerei und Urkundenfälschung vorbestraften Frau sagte aus, die Angeklagt habe sich nach der Trennung von ihrem brutalen Lebensgefährten deutlich gewandelt. Das Schöffengericht setzte die Freiheitsstrafe von 14 Monaten daher zu einer vierjährigen Bewährung aus./wp

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