30-jähriger Nordhorner soll in Psychiatrie

Osnabrück / Nordhorn – Im Fall des 30-jährigen Nordhorners der sich zur Zeit wegen Kindesmissbrauchs vor dem Osnabrücker Landgericht verantworten muss, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestern ihre Plädoyers gehalten. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Der Verteidiger des Mannes forderte ebenfalls die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, allerdings nur eine dreijährige Haftstrafe. Zuvor hatte ein Gutachter bestätigt, dass der 30-jährige vermindert schuldfähig ist. Dem Mann wird Kindesmissbrauch in mehreren Fällen vorgeworfen. Er hatte die Taten bereits nach seiner Festnahme im März gestanden und sein Geständnis vor Gericht wiederholt.

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