Zwei Jahre Jugendstrafe für 19-jährigen Straftäter

Lingen – Ein 19-Jähriger wurde vom Jugendschöffengericht in Lingen zu zwei Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. In sieben Fällen wurde er wegen Leistungserschleichung verurteilt, weil er mit dem Zug schwarz gefahren war. Außerdem konnte dem Angeklagten Marihuana-Besitz und Betrug nachgewiesen werden. Die Anklage in weiteren Fällen wurde mit Rücksicht auf die bereits zur Last gelegten Taten eingestellt. Zum Teil gab es auch nur Indizien. Die zweijährige Jugendstrafe ist bereits rechtskräftig. Auf weitere Rechtsmittel wurde verzichtet.

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