Zwei Geschäftsführer wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von jeweils 6 Monaten verurteilt
Dersum. Am Landgericht Osnabrück wurde heute das Urteil gegen eine Glasfirma aus Dersum verkündet. Zwei Geschäftsführer wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von jeweils 6 Monaten verurteilt. Gegen Sie wurde zudem jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Der dritte Geschäftsführer muss ein Bußgeld von 10.000 Euro zahlen. Der mitangeklagte Produktionsleiter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er für die Einteilung des Auszubildenden verantwortlich gewesen sei. Die Verhängung einer Geldstrafe gegen ihn hat sich die Kammer vorbehalten, Zahlen muss allerdings der Instandhaltungsleiter. Und außerdem wurde ein Gewerbeaufsichtsamtsmitarbeiter wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im juli 2010 wurde ein damals 19-jähriger Auszubildender in einer Glasschleifmaschine tödlich eingeklemmt aus Kostengründen waren zuvor Sicherheitsmaßnahmen abgebaut worden.