Nordhorn

Zu Unrecht Arbeitslosengeld bekommen? Zwei Nordhorner stehen vor Landgericht

Nordhorn – Das Landgericht Osnabrück entscheidet heute über die Berufung zweier Angeklagter aus Nordhorn. Die 35-jährige Frau und der 43-jährige Mann sollen gemeinsam in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft gelebt haben. Zur Sicherung ihres Lebensbedarfes sollen die beiden vom Landkreis Grafschaft Bentheim Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Der 43-Jährige soll ab Oktober 2016 eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt und so ein Einkommen erwirtschaftet haben. Das sollen die beiden aber nicht gemeldet haben, obwohl ihnen klar gewesen sein soll, dass sie dazu verpflichtet sind. So sollen die Angeklagten zwischen November 2016 und April 2017 zu Unrecht über 6.600 Euro Arbeitslosengeld erhalten haben. Das Amtsgericht Nordhorn hat die Angeklagten im vergangenen August vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Die Berufungsverhandlung beginnt um 13 Uhr./wp

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