Bad Bentheim

Zu früh und an nicht ausgewiesenen Plätzen – Stadt Bad Bentheim begründet Entfernung von Wahlplakaten

Bad Bentheim. Weil sie über eine Woche zu früh mit ihren Wahlplakaten dran war, hat die Stadt Bad Bentheim diese wieder abgenommen. Das teilte ein Sprecher der Stadt der ems-vechte-welle mit. Die Regelung der Stadt sieht vor, dass dort erst fünf Wochen vor einer Wahl die Plakate der jeweiligen Kandidaten aufgehängt werden dürfen. In diesem Jahr fällt der Stichtag auf den 18. April. Außerdem dürfen die Wahlplakate nur an bestimmten, von der Stadt ausgewiesenen Plätzen, aufgehängt werden. An beide Vorgaben hatte sich die unabhängige Landratskandidatin Henni Krabbe nicht gehalten. Deshalb wurden ihre Wahlplakate von der Stadt entfernt. Krabbe hatte sich diesbezüglich in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewandt und mitgeteilt, dass sie sich von der Stadt Bad Bentheim unfair behandelt und in ihrem demokratischen Grundrecht der freien Meinungsäußerung eingeschränkt fühle. /sms

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