Zoll stellt 50 Verstöße bei Prüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe fest
Emsland / Grafschaft Bentheim – Das Hauptzollamt Osnabrück hat sich an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe beteiligt. Auch im Emsland und der Grafschaft Bentheim wurden Betriebe kontrolliert. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Zöllner von den Standorten Osnabrück, Nordhorn und Lohne befragten Arbeitnehmer in Hotels und Gaststätten nach ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften Mindestlohnbestimmungen sowie den Aufenthaltsstatus. Dabei ergaben sich in 11 Fällen Anhaltspunkte dazu, dass die Betriebe den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in sieben Fällen ermittelt. In 26 Fällen besteht die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und bei sechs nicht-EU-angehörigen Arbeitnehmern fehlten die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen. Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt. /sms