Winter zum OVG-Urteil: kreisweite Planung weiterhin notwendig

Emsland. Bei der Planung eines neuen regionalen Raumordnungsprogramms wird der Landkreis die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg berücksichtigen. Das erklärte Landrat Reinhard Winter auf Nachfrage der ems-vechte-welle. Das Gericht hatte entschieden, dass die Kommunen im Emsland selber entscheiden können, wo sie neue Windparks bauen bzw. alte Anlagen durch neue ersetzen. Landrat Winter hält aber weiterhin eine kreisweite Planung für notwendig. Das bedinge bereits die Höhe der Windanlagen. Winter zeigt sich in der Stellungnahme zuversichtlich, dass die emsländischen Städte und Gemeinden hinter einer Koordinierung der Standorte von Windanlagen durch den Landkreis stehen werden. Teile des aktuellen Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises waren durch das Gerichtsurteil für ungültig erklärt worden. Ein Unternehmen aus der Windenergiebranche aus Aurich hatte gegen das Programm geklagt und Recht bekommen.

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