Vorkehrungen für das Osterfeuer wie jedes Jahr
Nordhorn – Schon viele Wochen vor den Osterfeiertagen bietet sich immer wieder das gleiche Bild. Auf Äckern und Wiesen entstehen große Haufen aus gesammelten Grünabfällen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim bittet die Veranstalter von Osterfeuern, wie jedes Jahr die bekannten Regeln zu beachten und gewisse Vorkehrungen zu treffen. Die Veranstalter haben diese bis zum 30. März 2013 beim zuständigen Ordnungsamt ihrer jeweiligen Stadt anzuzeigen.