Vier Jahre Haft für Geldautomaten-Sprenger
Meppen. Das Amtsgericht hat einen Geldautomaten-Sprenger zu vier Jahren Haft verurteilt. Das hat eine Gerichtssprecherin der ems-vechte-welle bestätigt. Die Richter folgten damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf zwei Jahre und neun Monate plädiert. Der 22-jährige hatte im März mit zwei Komplizen einen Geldautomaten in der Meppener Innenstadt gesprengt und 150 Tausend Euro erbeutet. Auf der Flucht verunglückte das Auto des Trios. Ein Mann starb, ein weiterer wurde schwer verletzt. /mk