Verwaltungsgericht untersagt Krematorium im Gewerbegebiet Lohne
Wietmarschen. Im Lohner Gewerbegebiet darf kein Krematorium gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden. In der Begründung heißt es, dass ein solches Krematorium in einem Gewerbegebiet nicht zulässig sei. Gegen die dortigen Geräusche und den Lärm sei ein Krematorium mit Abschiedsraum ganz besonders empfindlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.