Verwaltungsgericht stoppt Bevollmächtigten: Börger verwaltet sich wieder selber
Börger. Die Gemeinde Börger darf sich wieder selber verwalten. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die Bestellung eines Bevollmächtigten durch den Landkreis Emsland vorerst außer Kraft gesetzt. Die Gemeinde genießt damit Rechtsschutz. Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass der Kreisverwaltung für eine solche Maßnahme die Zuständigkeit fehle. Die liege viel mehr bei Niedersächsischen Innenministerium. Das Urteil kann noch beim Oberverwaltungsgericht angegriffen werden.