Verkauf von Feuerwerkskörpern startet am 28. Dezember
Emsland/Grafschaft Bentheim – Wer Feuerwerkskörper vor dem 28. Dezember verkauft, riskiert ein Bußgeld. Darauf hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hingewiesen. Der Verkauf von Böllern startet am 28. Dezember und endet am Silvestertag. In dieser Zeit dürfen Erwachsenen Raketen, Batterien und Verbundfeuerwerk der Kategorie F2 verkauft werden. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Partyknaller der Kategorie F1 dürfen dagegen das ganze Jahr an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren verkauft werden. Händler, die erstmals Feuerwerkskörper verkaufen möchten, müssen die Tätigkeit zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde anzeigen. Das gilt auch für Speditionen, die pyrotechnische Gegenstände befördern wollen. /ha