Verhandlung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls am Amtsgericht Nordhorn
Nordhorn – Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls muss sich heute ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Nordhorn verantworten. Er soll Ende August in Nordhorn in eine Privatwohnung eingebrochen sein und Bargeld in Höhe von 2500 Euro, sowie Alkohol entwendet haben. Zu der Verhandlung sind drei Zeugen geladen. /nh