Vergewaltigungsfall Dörpen beschäftigt Bundesverfassungsgericht

Dörpen. Die Vergewaltigung von Dörpen beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht. Die Anwälte des Täters haben eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Verteidiger sagte der ems-vechte-welle, dass es dabei um das „willkürliche Vorgehen“ der Ermittler gehe. Die hatten den jungen Mann nur über eine vergleichbare DNA seiner Verwandten gefunden. Ein Vergleich sei aber unzulässig gewesen, hatte schon der Bundesgerichtshof entschieden, machte aber für diesen Fall eine Ausnahme. Wann das Karlsruher Gericht über die Beschwerde entscheidet ist noch unklar.

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