Verantwortliche für den Tod eines Azubis in Dersumer Glasfirma rechtskräftig verurteilt

Dersum. Die Verantwortlichen für einen tödlichen Arbeitsunfall in einer Dersumer Glasfirma sind nun rechtskräftig verurteilt. Das gibt das Landgericht Osnabrück bekannt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben ihre Revisionen zurückgezogen. Zwei Geschäftsführer sind nun zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden, sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen die Geschäftsführer eine Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Sie sollen den Abbau einer Lichtschranke an einer Gleisschleifmaschine angewiesen haben. Dadurch starb ein 19-jähriger Auszubildender im Sommer 2010, weil er von der Maschine eingeklemmt wurde. Ein dritter Geschäftsführer muss ein Bußgeld von 10.000 Euro zahlen. Weiterhin sind der Produktionsleiter wegen fahrlässiger Tötung und ein Instandhaltungsleiter verurteilt worden. Der Instandhaltungsleiter muss 3600 Euro Strafe zahlen, ein Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts muss wegen versuchter Strafvereitelung insgesamt 9000 Euro zahlen. Der Vater des Toten verlangt weiterhin Schmerzensgeld von den Verantwortlichen. Den Schmerzensgeldprozess verwies das Landgericht an das Arbeitsgericht Lingen.

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