Urteil unanfechtbar: Vergewaltiger aus Dörpen scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Dörpen. Ein Vergewaltiger aus Dörpen ist mit seiner Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Der junge Mann hatte im Sommer 2010 eine damals 27-jährige Frau auf dem Nachhauseweg zu Boden gerissen, geschlagen und vergewaltigt. Bei einem späteren Speicheltest fiel der damals 16-jährige durchs Raster, Proben vom Vater und Onkel des Mannes führten aber zu sogenannten „Beinahe-Treffern“. Bei einem späteren Speicheltest konnte er als Täter identifiziert werden. Im Winter 2011 wurde der Dörpener wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu 5 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Weil er der Meinung war, dass die Speichelproben seiner Verwandten nicht hätten geöffnet werden dürfen, zog der junge Mann vor den Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof gab ihm in einer Grundsatzentscheidung Recht, weil die Rechtslage bislang aber ungeklärt gewesen sei, sei die Verurteilung des Dörpeners in diesem ersten Fall aber rechtmäßig. Dagegen legte der junge Mann Verfassungsbeschwerde ein, die jetzt gescheitert ist. Das Urteil ist jetzt unanfechtbar. /cm