Urteil: Schmerzensgeld-Anspruch auch noch Jahrzehnte nach sexuellem Missbrauch
Emsland. Missbrauchsopfer haben auch noch Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Tat schon Jahrzehnte zurückliegt. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zu einem Fall im Emsland bestätigt. Dort war ein heute 37-jähriger 1988 und 1990 vom Nachbarn seiner Großeltern sexuell missbraucht worden. Das Opfer hatte aber erst 2008 Klage eingereicht – und zwei Jahre später vom Landgericht Recht bekommen. Der heute 75 Jahre alte Täter muss 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen.