Urteil nach Totschlag des Bruders verkündet
Papenburg. Weil er seinen Bruder umgebracht hat, ist ein 51-jähriger Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Der Richter am Landgericht Osnabrück sah es als erwiesen an, dass der Papenburger im Februar letzten Jahres seinen Bruder nach einem Streit geschlagen und ihn anschließend erstickt hat. Den Tod seines Bruders habe der Mann aber nicht gewollt oder billigend in Kauf genommen, er war während der Tat vermindert schuldfähig, so das Gericht. Ein psychatrisches Gutachten attestiert dem 51-jährigen eine Persönlichkeitsstörung. Weil er sein Handeln nicht mehr steuern konnte, könne der Mann nur wegen Körperverletzung verurteilt werden. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist nichts rechtskräftig. Revision kann vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden. /cm