Urteil gegen mutmaßlichen Solarplatten-Dieb abgemildert

Haselünne. Das Berufungsverfahren eines mutmaßlichen Solarplatten-Diebs ist heute vom Landgericht Osnabrück verworfen worden. Allerdings wurde das Urteil des Amtsgerichts Meppen gegen den Mann aus Twistringen abgemildert. Der 26-jährige muss nun 2250 Euro Strafe zahlen. Ursprünglich hat das Amtsgericht Meppen der vorbestraften Mann unter Einbeziehung eines anderen Urteils zu 2 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt. Der Mann soll im November 2011 gemeinsam mit weiteren Arbeitskollegen auf Anweisung des Chefs von einem Legehennenstall in Haselünne die Photovoltaikanlage gestohlen haben. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 40 Tausend Euro.

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