Urteil gegen „Döner-Killer“-Musiker aus Meppen bestätigt

Meppen. Das Oberlandesgericht hat in dieser Woche das Urteil gegen einen Neonazi-Sänger aus Meppen bestätigt. Er muss ein Tausend Euro Geldstrafe zahlen, wie das OLG heute meldet. Auf seiner CD mit dem Titel "Adolf Hitler lebt!" war unter anderem der Song "Geschwür am After" erschienen. Dieser leugnet nach Ansicht der Richter den Holocaust. Auf dem Album ist auch der Song "Döner-Killer". Das Urteil ist rechtskräftig.

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