Urteil gegen 21-jährigen Mann aus Neuenhaus abgeändert
Nordhorn – Im Verfahren gegen einen 21-jährigen Mann aus Neuenhaus wurde das Urteil vom Amtsgericht Nordhorn abgeändert. Ursprünglich war er wegen Diebstahls zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt worden. Statt dessen geht er nun in Freizeitarrest, was bedeutet, dass er seine Gefängnisstrafe an einem Wochenende verbüßt. Des Weiteren muss er dem Geschädigten 600 Euro zahlen. Der Angeklagte hatte im Januar 2016 zusammen mit einem Komplizen einen Mercedes Sprinter entwendet und 1.100 Euro Bargeld aus dem Fahrzeug gestohlen. Deswegen war er bereits im April diesen Jahres verurteilt worden. /sms