Urteil des Landgerichts Osnabrück: Mann muss 4000 Euro an gemeinnützige Organisation zahlen
Spelle – Das Landgericht Osnabrück hat im Falle eines 20-jährigen Angeklagten aus Spelle entschieden. Der Mann hat wiederholt Spiele für eine Spielkonsole gestohlen. Im November 2017 hat er zwei Mal gemeinsam mit einer Frau einen Elektronikmarkt in Rheine besucht. Beide hatten zuvor den Plan gefasst, die entsprechenden Spiele zu stehlen. Ein Mal ist ihnen dies gelungen. Bei einem zweiten Versucht sind die beiden von einer Mitarbeiterin an dem Diebstahl gehindert worden. Das Amtsgericht Lingen hatte ihn bereits im September 2018 wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 5.200 Euro verurteilt. Das Landgericht Osnabrück hat dieses Urteil abgeändert und jetzt entschieden, dass der junge Mann insgesamt 4.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. /lm