Untersuchungshaft für mutmaßlichen Autodieb darf verlängert werden
Bad Bentheim – Die Untersuchungshaft gegen einen 51-jährigen Mann, der unter anderem in Bad Bentheim teure Autos gestohlen haben soll, darf fortgeführt werden. Das schreibt das Oberlandesgericht Oldenburg in einer Pressemitteilung. Der 51-Jährige sitzt seit August vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Laut Gesetz darf eine Untersuchungshaft allerdings nur sechs Monate betragen, es sei denn das Verfahren ist besonders schwierig oder umfangreich. In diesem Fall ist das nach Meinung der Richter so, deshalb darf die Untersuchungshaft fortgesetzt werden. Der 51-Jährige soll mit einem Komplizen in mehreren Fällen Schwimmbad-Besucher beobachtet haben. Wenn sie mit teuren Autos unterwegs war, soll er ihnen gefolgt sein und ihre Spinde aufgebrochen haben. Daraus soll er die Autoschlüssel gestohlen, mit den Autos zu den Wohnungen der Opfer gefahren und in diese eingebrochen sein. Mindestens dreimal soll er auch in Bad Bentheim zugeschlagen haben. /ig