Untersuchungsberechtigungsschein vor Ausbildungsbeginn beantragen
Lingen – Die Stadt Lingen erinnert Jugendliche und junge Erwachsene daran, rechtzeitig vor dem Ausbildungsbeginn, einen Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro zu beantragen. Das gilt insbesondere für Jugendliche, die beim Ausbildungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie müssen sich vor dem Eintritt in das Berufsleben ärztlich untersuchen lassen. Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land. Gebühren werden für das Formular nicht erhoben. Voraussetzung für den Erhalt des Untersuchungsberechtigungsscheines ist allerdings, dass die Jugendlichen entweder den Ausbildungsvertrag im Bürgerbüro vorlegen oder ein entsprechendes Formular der Stadt durch den Ausbildungsbetrieb oder die weiterführende Schule unterschreiben lassen. /ha