Unterschlagung und ohne Führerschein unterwegs – Landgericht lehnt Berufung eines Meppeners ab
Meppen – Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung eines Angeklagten aus Meppen abgelehnt. Das Amtsgericht Meppen hatte den 27-jährigen am 12. Oktober vergangenen Jahres wegen Unterschlagung und wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Zudem wurde ihm ein Fahrverbot von drei Monaten auferlegt. Der Angeklagte hatte am 24. Dezember 2016 ein Mobiltelefon gefunden und es für sich behalten. Zudem war er am 25. März 2017 mit einem Kleinkraftrad in Twist unterwegs ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen. /nh