Transrapid-Betreiber muss Einnahmen bei Rückbau verrechnen

Lathen. Der Betreiber der Transrapid-Versuchsanlage muss Einnahmen und Versicherungserlöse mit den Rückbaukosten verrechnen. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Es wies eine entsprechende Klage ab. Der Betreiber hätte nicht damit rechnen dürfen, Zuflüsse in Millionenhöhe für sich beanspruchen zu dürfen, für deren Finanzierung im Wesentlichen der Staat aufgekommen sei. Zum einen geht es um mehr als 19 Millionen Euro, die die Betreiberfirma für das beim Unglück 2006 zerstörte Fahrzeug erhalten hatte. Zum anderen geht es auch um Einnahmen aus dem Verkauf von Bauteilen der Teststrecke. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden. /mk

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