Tote Tiere im Stall; Landwirt muss Geldstrafe zahlen

Nordhorn – Ein Landwirt aus der Niedergrafschaft ist wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt worden. Das schreiben die Grafschafter Nachrichten. Auf dem Hof des Mannes entdeckte das Veterinärsamt nach einem anonymen Hinweis acht tote Tiere im Stall. Außerdem stellte das Amt Mängel in der Haltung der Rinder fest. Die führte der angeklagte Landwirt darauf zurück, dass er zur Zeit der Kontrolle krank und seine Frau hochschwanger gewesen sei. Insgesamt wurde der Mann nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt, außerdem musste er sich verpflichten eng mit dem Veterinärsamt und einem Tierarzt zusammenzuarbeiten.

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