Tödlicher Bahnunfall: Amtsgericht Meppen verurteilt Fahrdienstleiter zu Bewährungsstrafe
Meppen – Nach einem tödlichen Unfall auf der Bahnstrecke von Meppen nach Lingen im vergangenen März hat das Amtsgericht Meppen einen Fahrdienstleiter der Bahn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein dreiköpfiger Gleisbautrupp war am Tag des Unfalls auf der Strecke im Einsatz. Darüber war der Fahrdienstleiter informiert. Gegen 9:45 Uhr hatte er offenbar aus Unaufmerksamkeit dennoch einer Regionalbahn in Fahrtrichtung Lingen freie Fahrt gegeben. Weder hatte er eine Signalsperre gesetzt, noch die Arbeiter über Funk gewarnt. Infolge dessen wurde ein 61-jähriger Gleisarbeiter angefahren und verstarb. Nach Auskunft des Amtsgerichtes zeigte sich der Angeklagte in vollem Umfang geständig und sah seinen Fehler ein. Das Gericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung und wegen des fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist rechtskräftig./wp