Tod eines Azubis: Chef bittet um Entschuldigung

Dersum. Im Prozess gegen eine Dersumer Glasfirma wegen fahrlässiger Tötung sagt zur Zeit der Geschäftsführer der Firma aus. Er behauptet, nichts von den mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen in der Firma gewusst zu haben. Zudem sei Beweismaterial nicht manipuliert worden. Der Geschäftsführer und vier weitere Mitarbeiter sollen Schuld sein am Tod eines 20 -jährigen Auszubildenden. Der junge Mann war im Juli 2010 in einer Schleifmaschine der Firma ums Leben gekommen. Angeblich waren aus Kostengründen Sicherheitsvorkehrungen wie eine Lichtschranke demontiert worden. Angeklagt ist auch ein Gutachter, der versucht haben soll, den Fall zu vertuschen. Der Geschäftsführer bat nun heute die Eltern des Toten um Entschuldigung. Mit einem Urteil in dem Prozess vor dem Landgericht Osnabrück wird am Ende der Woche gerechnet.

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