Tödlicher Essigtrunk in Altenheim kommt vor Gericht
Wietmarschen. Der Tod einer Bewohnerin eines Altenheims im Dezember 2011 hat juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage gegen eine Altenpflegerin wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Sie soll drei Bewohnern hochkonzentriertes Essigsäuregemisch zu trinken gegeben haben, obwohl die Flasche deutlich gekennzeichnet war. Zwei Bewohner überlebten, eine 79-jährige starb wenige Tage später an Multiorganversagen. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Flasche mit dem Putzgemisch durch die Verkettung unglücklicher Umstände aus dem Reinigungsbereich in die Küche gelangt war. Das Nordhorner Amtsgericht hat noch keinen Verhandlungstermin anberaumt.