Tödlicher Beziehungsstreit von Papenburg: Verteidigung beantragt Freispruch
Papenburg – Im Fall des tödlichen Beziehungsstreits hat die Verteidigung heute auf Freispruch plädiert. Sie begründete es damit, dass eine Handlung in Notwehr nicht ausgeschlossen werden kann. Die Staatsanwaltschaft allerdings sieht in der geschilderten Situation keine Notwehrlage. Sie hatte bereits am letzten Verhandlungstag 11 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Das Urteil in diesem Fall wird am 05. August gesprochen. Dem 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen Ende 2013 auf den neuen Geliebten seiner Ehefrau eingestochen zu haben, dieser wurde dabei tödlich an Herz und Lunge verletzt.