Nordhorn

Talk: 25 Jahre Betreuungsgesetz

Für volljährige Menschen, die alters- oder krankheitsbedingt oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten allein zu besorgen, kann vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden. Das wird im Betreuungsgesetz geregelt, das 1992 in Kraft getreten ist. Monika Strieker vom SkM Nordhorn und Sebo Oltrop vom SkF Nordhorn kommen tagtäglich mit dem Betreuungsgesetz in Berührung und haben verschiedene Berührungspunkte im Mittagsgespräch erläutert.

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