Lingen

Strafbefehl gegen Leistungsbezieher: Mann aus Lingen soll Jobcenter selbstständige Tätigkeit verschwiegen haben

Lingen – Das Amtsgericht Lingen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück einen Strafbefehl wegen Verdachts des Betruges gegen einen Leistungsbezieher aus dem Raum Lingen erlassen. Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück konnten ermitteln, dass der Beschuldigte von Oktober 2012 bis März 2016 ein unangemeldetes Gewerbe betrieben hat. Er hatte überwiegend älteren Personen, die auf Hilfe angewiesen waren, Leistungen rund um Haus, Hof und Garten angeboten. Diese ließ er sich größtenteils mit einem Stundenlohn von 10 Euro netto vergüten. Zeitgleich kassierte der 53-Jährige Arbeitslosengeld II. Weil er seine Einkünfte dem Jobcenter Lingen verschwieg, erhielt er zu Unrecht mehr als 7.700 Euro. Der Mann hätte seine selbstständige Tätigkeit melden müssen. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden, erwartet den Mann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt würde. Zusätzlich müsste der Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die zu Unrecht bezogenen Leistungen müsse der Beschuldigte zurückzahlen, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück. Zudem habe er die Verfahrenskosten zu tragen./wp

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