Stalker muss in psychiatrische Klinik
Lingen. Ein Stalker muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Das Urteil hat das Landgericht Osnabrück am Vormittag gesprochen. Das Gericht hat zudem die sofortige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Lingener hatte 2010 eine damals zehn Jahre alte Schülerin über mehrere Jahre verfolgt und ihr Geschenke gemacht. Das Mädchen hatte dadurch eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten, war in psychologischer Behandlung und musste die Schule wechseln.