Stadtverwaltung nimmt Stellung zu OVG-Urteil zum Altenlingener Forst
Lingen – Die Stadtverwaltung hat gestern in der Stadtratssitzung Stellung zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, kurz OVG, genommen. Laut OVG-Urteil sei der Bebauungsplan für den Altenlingener Forst unwirksam. Dort soll das Logistikzentrum der Raffinerie erweitert werden. Stadtbaurat Georg Lisiecki sagte, dass es sich dabei um einen Formfehler handelt, der bereits korrigiert sei. Die Abholzung eines Teils des Altenlingener Forsts sei aber rechtmäßig gewesen.