Stadtverwaltung erinnert Anlieger an Streupflicht

Lingen – Die Verwaltung der Stadt Lingen erinnert Anlieger an die Streupflicht. Für die Räumung und das Streuen der Gehwege sind Anlieger zuständig. Sollten sie der Pflicht nicht selber nachkommen können, sind Anlieger dazu verpflichtet, für Ersatz zu sorgen, damit die gefahrlose Benutzung der Wege sichergestellt ist. Im Falle eines Unfalls könnten stattdessen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Werktags müssen die Gehwege auf einer Breite von einem Meter bereits bis 7 Uhr schnee- und eisfrei sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
 

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