Papenburg

Stadt Papenburg weist auf Winterdienst hin

Papenburg – Die Stadt Papenburg weist auf die Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte hin. Durch Schneefall und Glätte ergeben sich im Straßenverkehr für Fußgänger und Radfahrer gefährliche Situationen, wenn Grundstückseigentümer ihrer Räum- bzw. Streupflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Diese sollten deshalb darauf achten Rad- und Gehwege bei Schneefall von Schnee und Eis freizuhalten. Sind solche Wege nicht vorhanden, sollte ein ausreichend breiter Streifen von mindestens einem Meter neben der Fahrbahn freigehalten werden. Der Räum- bzw Streupflicht ist werktags bis 7:30 Uhr und sonn- sowie feiertags bis 9 Uhr nachzukommen. Bis 20 Uhr sind entsprechende Arbeiten bei Bedarf zu wiederholen. Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen aber keine schädlichen Chemikalien verwendet werden. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn keine Glättegefahr mehr besteht. Ausführliche Informationen zum Winterdienst gibt es auf der Homepage der Stadt Papenburg./wp

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