Stadt Papenburg weist auf Streupflicht hin

Papenburg. Die Stadt weist nach dem ersten Schneefalls des Winters auf die Streupflicht der Bürger hin. Fußgängerüberwege, Rad- und Gehwege oder der Bereich neben der Fahrbahn müssen mindestens 1 Meter breit schneefrei sein, bei Glätte muss auch gestreut werden. An Werktagen muss bis halb 8 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr morgens gestreut werden. Schädliche Chemikalien dürfen dafür nicht verwendet und Streureste müssen entfernt werden, wenn es nicht mehr glatt ist.

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