Stadt Papenburg: Osterfeuer müssen angemeldet werden
Papenburg – Die Stadt Papenburg erinnert daran, dass Osterfeuer spätestens zwei Wochen vor dem Osterfest beim Ordnungsamt angezeigt werden müssen. Dabei seien nur Brauchtumsfeier zulässig. Nicht angezeigepflichtig sind kleine Lagerfeuer, sowie das Verbrennen in einer Feuertonne oder einem vergleichbaren Behältnis, wenn die Grundfläche der Feuerstelle nicht größer als etwa ein Quadratmeter ist. Weitere Informationen und einen Vordruck für das Anzeigen eines Osterfeuers gibt es auf www.papenburg.de. /nh